Rahmenbedingungen für die Vermietung
Mögliche Mieter müssen vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunftskosten und Heizungskosten vom Jobcenter Schwandorf prüfen lassen.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. Nachfolgende Ausführungen gelten daher nur für den Landkreis Schwandorf.
Details erfahren Sie auf folgendem Hinweisblatt: